Mein Weg zum Pflegegeld

Viele Menschen fragen sich, ob und wann sie Anspruch auf Pflegegeld haben. Im folgenden Leitfaden erfahren Sie, was die Voraussetzungen sind, wie das Verfahren abläuft und was es zu beachten gilt. 

 

Voraussetzungen für Pflegegeld

Pflegegeld erhält man, wenn man nicht mehr in der Lage ist, die Tätigkeiten des täglichen Lebens selbständig zu erledigen. Der anzuwendende Maßstab ist die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz. In dieser sind alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um von einem selbständigen Leben reden zu können, angeführt und mit einem pauschalen Stundensatz pro Monat bewertet. Dieser pauschale Stundensatz stellt auf den benötigten Zeitbedarf ab, berücksichtigt allerdings nicht, wie lange der Einzelne für diese Verrichtung braucht.

Beurteilung des Gesundheitszustands

Die Untersuchung erfolgt im Zuge einer Momentaufnahme, in der der Gutachter den Gesundheitszustand des Antragstellers dahingehend beurteilt, ob dieser die notwendigen Tätigkeiten noch selbständig erledigen kann oder nicht. Der Antragsteller sammelt also Stunden für jene Tätigkeiten, die er nicht mehr verrichten kann.

Die gänzlich objektive Beurteilung eines Gesundheitszustandes wird niemals gelingen. Es ist auch zu beobachten, dass Antragsteller dazu neigen, sich im Rahmen der Begutachtung besser zu präsentieren als es tatsächlich der Fall ist, was dem Antragsteller in letzter Konsequenz zum Nachteil gereicht. Angehörige dürfen bei der Untersuchung anwesend sein und sind zu hören. 

Pflegedokumentation führen

Bei der Untersuchung handelt es sich für die Betroffenen oft um eine Stresssituation, sodass oftmals wichtige Details vergessen werden. Es empfiehlt sich daher, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung die Pflegeleistungen in einer Pflegedokumentation festzuhalten, damit der tatsächliche Aufwand bei der Untersuchung vorliegt. Damit hat der Antragsteller bzw. seine pflegenden Angehörigen es weitestgehend selbst in der Hand entsprechend dem tatsächlichen Pflegebedarf eingestuft zu werden. Eine Pflegedokumentation sollte unbedingt geführt werden, weil sie im gesamten Verfahren ein sehr wichtiges Beweisanbot darstellt.

Wenn schlussendlich der Bescheid nicht das erhoffte Ergebnis bringt, besteht die Möglichkeit der Klage beim zuständigen Sozialgericht. Mitglieder des OÖ Seniorenbundes werden in diesem Verfahren kostenlos von unserem Rechtsanwalt Mag. Markus Hager vertreten. Kurz gesagt, stellt das Sozialgerichtsverfahren eine 2. Chance dar. In diesem Verfahren wird neuerlich eine diesmal unangemeldete Untersuchung durchgeführt, die ein anderes Ergebnis als die vom Versicherungsträger veranlasste zur Folge haben kann.

 


Höhe des Pflegegeldes


Stufe 1 – mehr als 65 Stunden: € 200,80
Stufe 2 – mehr als 95 Stunden: € 370,30
Stufe 3 – mehr als 120 Stunden: € 577,00
Stufe 4 – mehr als 160 Stunden: € 865,10
Stufe 5 – mehr als 180 Stunden: € 1.175,20
Stufe 6 – mehr als 180 Stunden und großer ­Betreuungsaufwand: € 1.641,10
Stufe 7 – mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten: € 2.156,60

Das Pflegegeld wird zwölfmal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Das Pflegegeld wird auch weiterhin mit Jahresanfang valorisiert. Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag in der Regel.  

 


Forderung des OÖ Seniorenbundes


Pflegegeldeinstufung innerhalb von drei Monaten:
Die Bearbeitung von Pflegegeldanträgen dauert in vielen Fällen zu lange. Finanzielle sowie mentale Belastungen für Betroffene und Angehörige sind die Folge. Um für mehr Stabilität sowie Planungssicherheit zu sorgen, müssen die Einstufungen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Zudem braucht es eine Reform des Antragssystems, damit die tatsächliche Pflegesituation realistisch erfasst wird.

Wenn Sie zum Pflegegeld und den damit verbundenen Abläufen weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte im Rahmen unserer Sprechtage an uns. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung bis hin zu einem möglich Sozialgerichtsverfahren gerne und unterstützen im gesamten Verfahren.

Alle Termine finden Sie online unter ­www.rat-geben.at/beratungsangebot bzw. in der jeweiligen Bezirksbeilage. 

 

Bildquelle: Pixel-Shot/Shutterstock.com

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