Wichtig für’s Geldbörserl

Zahlen

Auch heuer sind mit dem Jahreswechsel einige Änderungen und Anpassungen geltend geworden – von der Anpassung der Pensionen über die Valorisierung des Pflegegeldes bis zur Abschaffung der Kalten Progression. Auch gibt es einige Neuerungen. Die wichtigsten Zahlen und Daten für Senioren 2024 finden Sie in dieser Übersicht.

 


Pensionsanpassung 


Erhöhung der Pensionen ab 1. Jänner 2024:
• bis zu € 5.850 um 9,7 %
• über € 5.850 mit einem Fixbetrag von monatlich € 567,45 brutto.

Die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung ist für 2024 ausgesetzt, das bedeutet, dass alle Pensionen mit Stichtag im Jahr 2023 die volle Pensionsanpassung erhalten. 

Schutzklausel für Neupensionisten im Jahr 2024: Um die Folgen der hohen Inflation abzufangen, erhalten Neupensionisten einen so genannten Erhöhungsbetrag zu ihrer Pension. Dieser beträgt 6,2 % der Gesamtgutschrift 2022 geteilt durch 14.

Antrittsalter für Frauen steigt: Das Regelpensionsalter der Frauen, die ab 1.1.1964 geboren sind,  wird ab 2024 von derzeit 60 Jahren bis 2033 auf 65 Jahre erhöht (6 Monate pro Jahr). 

 


Abschaffung der kalten Progression 


Seit 2023 werden die Steuertarifstufen jährlich in der Höhe von zwei Dritteln automatisch an die Inflation angepasst, das verbleibende Drittel kann auf Vorschlag des Finanzministers und der Regierung verteilt werden. Für 2024 wurde festgelegt, dass die niedrigeren Tarifstufen, eins und zwei, am höchsten angehoben werden. 

Beispiele Pensionsanpassung und Abschaffung kalte Progression 2024:

Bruttopension 2023: € 1.368
Bruttopension 2024: € 1.500
Sozialversicherung: € 76,50
Lohnsteuer: € 0
Nettopension: 2024: € 1.423,50
Steuerentlastung durch Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2024: € 311

Bruttopension 2023: € 1.825
Bruttopension 2024: € 2.000
Sozialversicherung: € 102
Lohnsteuer: € 124,68
Nettopension 2024: € 1.773,32
Steuerentlastung durch Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2024: € 667

Bruttopension 2023: € 2.279
Bruttopension 2024: € 2.500
Sozialversicherung: € 127,50
Lohnsteuer: € 315,97
Nettopension 2024: € 2.056,53
Steuerentlastung durch Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2024: € 497

Unser Tipp: Mit dem Entlastungsrechner die persönliche Ent­lastung ausrechnen: www.bmf.gv.at/entlastungsrechner 

 


Ausgleichszulage


Richtsätze 2024:
• Alleinstehende: € 1.217,96
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1.921,46

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus: Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, wenn das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt, ein Ausgleichszulagenbonus oder ein Pensionsbonus.  

• Alleinstehende mit mind. 30 Jahren: unter € 1.325,24 Bonus von max. € 180,31
• Alleinstehende mit mind. 40 Jahren: unter € 1.583,22 Bonus von max. € 459,85
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit mind. 40 Jahren: unter € 2.137,04 Bonus von max. € 459,36

 


Rezeptgebühren 


Rezeptgebühr 2024 pro Packung: € 7,10 

Befreiung: Ausgleichzulagen-Bezieher sind automatisch befreit, ebenfalls, wer im laufenden Kalenderjahr bereits 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat.

Befreiung mit Antrag – Richt­werte für das Nettoeinkommen:
• Alleinstehende: € 1.217,96
• Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: € 1.921,46
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68

 


Pflegegeld 


Mit 1.1.2024 beträgt das Pflegegeld:

Stufe 1 – mehr als 65 Stunden: € 192,00
Stufe 2 – mehr als 95 Stunden: € 354,00
Stufe 3 – mehr als 120 Stunden: € 551,60
Stufe 4 – mehr als 160 Stunden: € 827,10
Stufe 5 – mehr als 180 Stunden: € 1.123,50
Stufe 6 – mehr als 180 Stunden und großer Betreuungsaufwand: € 1.568,90
Stufe 7 – mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten ­Bewegungen der Extremitäten: € 2.061,80

Förderung der 24-Stunden-­Betreuung:
• Bei Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 800
• Bei Beschäftigung von zwei unselbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 1.600

Ein Zuschuss ist ab Pflegestufe 3 möglich, das Nettoeinkommen des Betreuten darf € 2.500 nicht übersteigen. Neu ist, dass eine selbstständige 24-Stunden-Betreuerin bis zu drei Personen in einem Haushalt betreuen kann, die kein familiäres Naheverhältnis haben müssen. 

Angehörigenbonus: Personen, die einen nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 4 betreuen, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf den Angehörigenbonus von monatlich € 125. 

 


ORF-Beitrag 


Der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) ersetzt ab 2024 die bisherige GIS-Gebühr (€ 22,45 pro Monat). Er ist pro Hauptwohnsitz fällig und beträgt € 15,30 pro Monat (Oberösterreich hebt keine Länderabgabe ein). 

Befreiung: Wer bereits von der GIS befreit ist, ist auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreit. Gültige Befreiungsbescheide bleiben aufrecht. Für die Befreiung ausschlaggebend ist weiterhin die „körperliche oder finanzielle Hilfsbedürftigkeit“. Ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen darf nicht überschritten werden.

 


Heizkostenzuschuss 


Auszahlungshöhe: für den Winter 2023/2024 einmalig € 200

Anspruchsvoraussetzung: das Jahresbrutto (2022) darf folgende Höhe nicht überschreiten: Alleinstehende € 17.700, Ehepaare € 25.000. Eine Härtefallregelung stellt sicher, dass Haushalte, die auf Grund des Einkommens 2023, nicht aber auf Grund des Einkommens 2022 bezugsberechtigt sind, den Zuschuss erhalten.

Antrag: bis 31. März 2024 auf www.ooe.gv.at. Der Heizkostenzuschuss kann vollständig digital beantragt werden. Ältere und weniger computeraffine Personen können ihn weiterhin auf ihrem Gemeindeamt/Magistrat beantragen. 

Weitere Infos: www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm

 


Heizungstausch/Sanierung 


Der Tausch fossiler Heizungen durch klimafreundlichere Alternativen wird ab 2024 mit durchschnittlich 75 % durch Bundesförderungen gedeckt. Für Menschen mit geringem Einkommen ist es möglich, die komplette Heizungserneuerung (also 100 %) gefördert zu bekommen.

Für die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern werden künftig bis zu 42.000 Euro gefördert. 

Photovoltaikanlagen: Ab 2024 wird die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre ausgesetzt. Das heißt, die Förderung muss nicht mehr online beantragt werden. 

Weitere Infos: www.energiesparverband.at

 


Pensionistenbonus OÖ Wohnbeihilfe


Ab 2024 erhöht sich für alleinlebende Senioren mit geringer Eigenpension der anrechenbare Wohnungsaufwand um € 1,- pro Quadratmeter anrechenbarer Wohnfläche. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen die Antragsteller € 45,- mehr monatliche Wohnbeihilfe erhalten. 

 


OÖ Seniorenhilfe 


Seniorenbundmitglieder, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Unterstützung erhalten: 

• Alleinstehenden: € 1.300
• Ehepaare: € 1.900

Nähere Infos unter Tel.: 0732/775311-716 oder E-Mail: seniorenhilfe@ooe-seniorenbund.at

 

 


Sie haben Fragen?

Sozial-Info 2024: Die jährliche Broschüre mit Informationen zu Pflege-, Pension-, Steuer-, Rechts- und Zuschussangelegenheiten kann ab sofort beim OÖ Seniorenbund unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at oder Tel.: 0732/775311-3 angefordert werden. Hier können Sie die Sozialinfo 2024 auch online durchblättern.

Nehmen Sie außerdem auch gerne unser Beratungsangebot in Anspruch! Hier finden Sie die Übersicht der aktuellen Termine: Beratungsangebot 2024Nähere Infos unter: Tel.: 0732/775311-3 oder per Mail unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at.


 

Bildquelle: fizkes/Shutterstock.com

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