Mit dem Jahreswechsel sind einige Änderungen und Anpassungen geltend geworden. Von der Anpassung der Pensionen bis hin zur Erhöhung des Pflegegeldes und des Heizkostenzuschusses wurden auch in diesem Jahr Angleichungen vorgenommen. Die wichtigsten Zahlen und Daten finden Sie in dieser Übersicht.
Frühstarterbonus (seit 1.1.2022)
Die Möglichkeit, eine abschlagsfreie vorzeitige Pensionsleistung zu erhalten, wird abgeschafft und durch die Einführung des Frühstarterbonus ersetzt.
Seit 1. Jänner 2022 werden Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr bei der Langzeitversichertenregelung, wonach man mit 45 Beitragsjahren ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Pension gehen kann, wiedereingeführt.
Durch den Frühstarterbonus erhalten jene Personen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet und Beitragsmonate erworben haben, eine höhere Pension. Sie bekommen einen wertgesicherten Pensionsbonus von bis zu 60 Euro monatlich. Voraussetzung sind mindestens 25 beitragsgedeckte Arbeitsjahre.
Der Frühstarterbonus wird Bestandteil der Pensionsleistung. Voraussetzung für den Frühstarterbonus ist, dass der Pensionsleistung mindestens 300 Beitragsmonate zugrunde liegen. Davon müssen zumindest 12 Beitragsmonate vor dem nächsten Monatsersten nach dem 20. Geburtstag erworben worden sein.
Pensionsanpassung
• Pensionen bis € 1.000: +3 %
• Pensionen zwischen € 1.001 und € 1.300: + 3 % bis 1,8 % (linear sinkend)
• Pensionen über € 1.300: +1,8 %
Geringfügigkeitsgrenze: € 485,85
Steuerreform
Auch die Steuerreform, die 2022 in weiten Teilen in Kraft tritt, bringt für die Kleinstpensionisten die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge, da sie ja von der Steuerreform selbst nicht profitieren. Bei € 1.000,00 Bruttopension sind das bereits € 236,00 Entlastung in einem Jahr. Die Bezieher höherer Pensionen profitieren von der konsequenten Senkung der 2. und 3. Einkommenssteuerstufe. Auch der regionale Klimabonus gilt für die Pensionisten! Er beträgt in rein ländlich strukturierten Gebieten € 200,00, in städtischen Regionen € 100,00. Er ist als Ausgleich für die künftige CO2-Bepreisung vorgesehen.
Beispiel: Pensionisten-Ehepaar aus Kirchdorf:
Franz war Vollzeitangestellter (1.220 Euro Nettopension) bei einem Versicherungsunternehmen, Maria lange Zeit zu Hause und als Sprechstundenhilfe (1.044 Euro Nettopension) bei einem Arzt tätig.
850 € Entlastung pro Jahr:
Franz (Monatspension 1.220 netto)
Entlastung Steuer: 225 €
Entlastung Regionaler Klimabonus: 200 €
Gesamtentlastung pro Jahr: 425 €
Maria (Monatspension 1.044 € netto)
Entlastung Steuer: 225 €
Entlastung regionaler Klimabonus: 200 €
Gesamtentlastung pro Jahr: 425 €
Pflegegeld
Mit 1. Jänner 2022 wurde das Pflegegeld in allen Stufen um 1,8 % erhöht. Die Höhe des Pflegegeldes nach Stufen und monatlichem Pflegebedarf 2022 beträgt:
• Stufe 1: mehr als 65 Stunden: € 165,40
• Stufe 2: mehr als 95 Stunden: € 305,00
• Stufe 3: mehr als 120 Stunden: € 475,20
• Stufe 4: mehr als 160 Stunden: € 712,70
• Stufe 5: mehr als 180 Stunden: € 968,10
• Stufe 6: mehr als 180 Stunden und großer Betreuungsaufwand: € 1.351,80
• Stufe 7: mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten: € 1.776,50
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
• Bei Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 550
• Bei Beschäftigung von zwei unselbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 1100
Ein Zuschuss ist ab Pflegestufe 3 möglich, das Nettoeinkommen des Betreuten darf € 2.500 nicht übersteigen.
Rezeptgebühren
Rezeptgebühr pro Medikament: € 6,65
Befreiung: Ausgleichzulagen-Bezieher sind automatisch befreit, ebenfalls, wer im laufenden Kalenderjahr bereits 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat.
Befreiung mit Antrag – Richtwerte für das Nettoeinkommen:
• Alleinstehende: € 1.030,49
• Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.185,06
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: € 1.625,71
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.869,57
Seniorenhilfe
Seniorenbundmitglieder, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Unterstützung erhalten:
• Alleinstehenden: € 1.200
• Ehepaare: € 1.700
Nähere Infos unter Tel.: 0732/775311 oder E-Mail: seniorenhilfe@ooe-seniorenbund.at
Ausgleichszulage
Richtsätze 2022:
• Alleinstehende: € 1.030,49
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.625,71
Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus:
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, wenn das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt, ein Ausgleichszulagenbonus oder ein Pensionsbonus.
• Alleinstehende mit mind. 30 Jahren: unter € 1.141,83 Bonus von max. € 155,36
• Alleinstehende mit mind. 40 Jahren: unter € 1.364,11 Bonus von max. € 396,21
• Ehepaare/Lebensgemeinsch. mit mind. 40 Jahren: unter € 1.841,29 ein Bonus von max. € 395,78
Heizkostenzuschuss
Für den Winter 2021/2022 einmalig € 175
Anspruchsvoraussetzung:
Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen darf folgende Höhe (Alleinstehende: € 950, Ehepaar/Lebensgemeinschaften: € 1.500) nicht überschreiten.
Antrag: bis zum 9. Mai 2022 in Gemeindeämtern bzw. Magistraten. Das Antragsformular gibt es auch unter www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download.
Sie haben Fragen?
Sozial-Info 2022: Die jährliche Broschüre mit Informationen zu Pflege-, Pension-, Steuer-, Rechts- und Zuschussangelegenheiten kann ab sofort beim OÖ Seniorenbund unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at oder Tel.: 0732/775311 beantragt werden.
Nehmen Sie unser Beratungsangebot in Anspruch! Hier finden Sie die Übersicht der aktuellen Termine: Beratungsangebot 2022. Nähere Infos unter: Tel.: 0732/775311-0 oder per Mail unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at.
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