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Aktuelle Richtsätze

Aktuelle Richtsätze

Auch heuer sind mit dem Jahreswechsel einige Änderungen und Anpassungen geltend geworden. Wichtige Zahlen und Daten für Senioren 2025 im Überblick:

 


Pflegegeld (ab 01.01.2025)


Mit 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld:

  • Stufe 1 – mehr als 65 Stunden: € 200,80
  • Stufe 2 – mehr als 95 Stunden: € 370,30
  • Stufe 3 – mehr als 120 Stunden: € 577,00
  • Stufe 4 – mehr als 160 Stunden: € 865,10
  • Stufe 5 – mehr als 180 Stunden: € 1.175,20
  • Stufe 6 – mehr als 180 Stunden und großer Betreuungsaufwand: € 1.641,10
  • Stufe 7 – mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten: € 2.156,60

Förderung der 24-Stunden-Betreuung:


  • Bei Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 800
  • Bei Beschäftigung von zwei unselbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 1.600

Ein Zuschuss ist ab Pflegestufe 3 möglich, das Nettoeinkommen des Betreuten darf € 2.500 nicht übersteigen.


Ausgleichszulage:


Richtsätze 2025:

  • Alleinstehende: € 1.273,99
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 2.009,85

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus:


Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, wenn das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt, ein Ausgleichszulagenbonus oder ein Pensionsbonus.

  • Alleinstehende mit mind. 30 Beitragsjahren: unter € 1.386,20, Bonus von max. € 188,60
  • Alleinstehende mit mind. 40 Beitragsjahren: unter € 1.656,05, Bonus von max. € 481,00
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit mind. 40 Beitragsjahren: unter € 2.235,34, Bonus von max. € 480,49

Rezeptgebühren:


Rezeptgebühr pro Medikament: € 7,55. Befreiung: Ausgleichzulagen-Bezieher sind automatisch befreit, ebenfalls, wer im laufenden Kalenderjahr bereits 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat.

Befreiung mit Antrag – Richtwerte für das Nettoeinkommen:

  • Alleinstehende: € 1.273,99
  • Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.465,09
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: € 2.009,85
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.311,33

Seniorenhilfe


Seniorenbundmitglieder, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Unterstützung erhalten. Nähere Infos unter Tel.: 0732/775311-716 oder E-Mail: seniorenhilfe@ooe-seniorenbund.at.

  • Alleinstehenden: € 1.500
  • Ehepaare: € 2.200

 

 


Tipp: Sozial-Info 2025

Die jährliche Broschüre mit Informationen zu Pflege-, Pension-, Steuer-, Rechts- und Zuschussangelegenheiten kann ab sofort beim OÖ Seniorenbund unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at oder Tel.: 0732/775311-711 beantragt werden.

>>> Hier können Sie die Sozialinfo 2025 auch online durchblättern!


 

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