So kommen Sie zum Angehörigenbonus

Vergangenes Jahr wurde von der Bundesregierung der Angehörigenbonus für pflegende Angehörige, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten, geschaffen. Wer Anspruch hat und was man dafür tun muss. 

Wer bekommt den Angehörigenbonus?
Anspruch hat, wer einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 4 in häuslicher Umgebung betreut und gewisse Voraussetzungen erfüllt, auch wenn gleichzeitig soziale Dienste in Anspruch genommen werden. Der Einsatz des Seniorenbundes hat es ermöglicht, dass man nicht im gleichen Haushalt wohnen muss. 

Wie hoch ist der Angehörigenbonus?
Der Angehörigenbonus beträgt 2024 € 125 im Monat und wird im Nachhinein ausbezahlt. Der Bonus gebührt pro zu pflegender Person nur einmal. Auch wenn jemand mehrere Personen pflegt, erhält er ihn nur einmal. 

Muss der Angehörigenbonus beantragt werden?
Hier gibt es zwei Varianten:
Ja, Antrag notwendig: Pflegende Angehörige ohne Selbst- oder Weiterversicherung müssen einen Antrag stellen, und zwar bei jenem Versicherungsträger, von dem der nahe Angehörige das Pflegegeld erhält. Das monatliche Netto-Einkommen des pflegenden Angehörigen darf maximal € 1.500 betragen und der Beginn der Pflegearbeit muss zumindest ein Jahr zurückliegen.
Nein, kein Antrag notwendig: Wer hingegen wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert ist, bekommt das Geld automatisch.

Was ist mit pflegenden Angehörigen von Personen mit niedrigerer Pflegestufe?
Sie haben aktuell keinen Anspruch auf den Angehörigenbonus. Der OÖ Seniorenbund fordert aber eine Ausweitung auf Pflegestufe 3 sowie eine Erhöhung des maximalen Nettoeinkommens. 

 


Tipp: Erholungstage für pflegende Angehörige in Zauchensee


Die Teilnehmer erwarten leicht umsetzbare Ideen für die eigene Gesundheit sowie ein rundum Wohlfühlpaket:
• Vorträge und Impulse
• Tipps zu Finanziellem, Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
• Mobilisation und Kinästhetik in der Pflege
• Wandern und Entspannen, Kraft tanken in den Bergen
• Austausch und Gespräche
• Nicht kochen, sondern genießen: Frühstück vom Buffet, stärkendes Mittagessen, Nachmittagssnack und das Abendmenü mit Wahlmöglichkeiten
• Entspannung im Saunarium mit Dampfbad, Infrarotkabinen, Saunen und Fuß-Sprudelmassagebecken

Fr., 14.06. – So., 16.06.2024
Hotel Sportalmmm, Zauchensee
Selbstbehalt: € 249,- für 2 Übernachtungen mit VP

Anmeldung unter: info@zauchensee-summit.at
Weitere Informationen: www.zauchensee-summit.at

 


Tipp: Urlaubsaktion des Landes OÖ für pflegende Angehörige


Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die pflegebedürftige Angehörige mit mind. Pflegestufe 3 als Hauptpflegeperson betreuen, können einmal im Jahr einen Zuschuss für einen Urlaub in Österreich erhalten. 2024 beträgt der Zuschuss bis zu € 206,95, unabhängig von der Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in OÖ verbracht, beträgt er bis zu € 266,08. Die Gewährung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig. 

Weitere Informationen: www.land-oberoesterreich.gv.at/236719.htm

 

Bildquelle: pikselstock/Shutterstock.com

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