Was beim Erstellen eines Testaments zu beachten ist

Der eigene Tod ist eine Thematik mit der man sich nur sehr ungern auseinandersetzt. Um jedoch Erbschaftsstreitigkeiten unter den eigenen Nachkommen zu verhindern, ist dies aber unumgänglich. Je weiter das Thema hergeschoben wird, desto schwieriger wird es auch alles fehlerfrei zu erstellen. Einige Experten sind der Meinung, dass rund ein Drittel aller privat erstellten Testamente in Österreich fehlerhaft und somit ungültig seien. Damit das nicht geschieht, möchten wir in diesem Artikel die Punkte ansprechen, die es zu beachten gilt, damit ein „Letzter Wille“ auch rechtlich gilt.

 Prinzipiell kann jeder Mensch sein Testament selbst verfassen. Ohne Prüfung eines Anwalts oder Notars birgt das jedoch Gefahren eines Formfehlers, was wiederum dazu führen kann, dass es nicht anerkannt und somit für nichtig erklärt wird. Anders als in anderen Ländern gibt es in Österreich keine Pflicht ein Testament zu erstellen. Im Todesfall tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft, bei der gewisse Erben lediglich ihren Pflichtteil erhalten.

Auch wenn der letzte Atemzug noch weit vor einem liegt, sollte möglichst bald geregelt werden, wer im Falle des Falles die Erbanteile erhält. Damit Streitigkeiten unter den Nachkommen vermieden werden, ist es ratsam, sich bereits in noch jüngeren Jahren mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Um die Nachkommen in keine finanzielle Gefahr zu bringen, ist es von Vorteil sich von fachkundiger Seite beraten zu lassen. Notare und Rechtsanwälte dürfen in Österreich Testamente erstellen, sich eine kompetente Auskunft bei einem Anwalt für Erbrecht einzuholen.

Vor allem durch die damalige Vorarlberger Testamentsaffäre wurde diesem Thema mehr Beachtung geschenkt. Werden jedoch bei Erstellung des Testaments folgende Punkte berücksichtigt, wird aus einer, zuvor noch als große Herausforderung angesehenen Aufgabe, nun ein nachvollziehbarer Vorgang:

  1. Wer sein Testament handschriftlich verfasst, hat die Gewissheit, dass auch nach dem Ableben sichergestellt ist, dass die Erbanteile den gewünschten Personen zugewiesen werden. Manche behaupten, es sei altmodisch, mit der Hand ein Testament aufzusetzen, doch Experten raten dazu, denn eine Handschrift zu fälschen ist meist ein Ding der Unmöglichkeit.
  2. Ein ganz wesentlicher Aspekt bei der Testamentsaufsetzung ist, dass der sogenannte „letzte Wille“ auf einem untrennbaren Schriftstück niedergeschrieben wird, was soviel bedeutet, wie dass die Blätter mit einer Heftmaschine verbunden werden. Achtung: Der Mechanismus eines Ringbuches oder die Verwendung einer Büroklammer ist nicht ausreichend.
  3. Zu einer Registrierung des Testaments im Testamentsregister wird geraten, denn dadurch kann gewährleistet werden, dass das Schriftstück nicht fälschlicherweise verschwindet oder vernichtet wird.

 

Haben Sie noch weitere Fragen zur Erstellung eines Testaments? Dann kommen Sie bitte zu unseren Sprechtagen, unsere Berater helfen Ihnen gerne!

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