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Titelthema

    Zahlen
    Service & Soziales

    Wichtig für’s Geldbörserl

    Auch heuer sind mit dem Jahreswechsel einige Änderungen und Anpassungen geltend geworden – etwa bei den Pensionen oder beim Pflegegeld. Die wichtigsten Zahlen und Daten für Senioren 2025 finden Sie in dieser Übersicht.

     


    Pensionsanpassung 


    Erhöhung der Pensionen ab 1. Jänner 2025: 

    • bis € 6.060,00 um 4,6 %

    • ab € 6.060,01 um einen Fixbetrag von monatlich € 278,76 brutto

    Die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung ist für 2025 ausgesetzt, das bedeutet, dass alle Pensionen mit Stichtag im Jahr 2024 die volle Pensionsanpassung erhalten. 

    Schutzklausel für Neupensionisten im Jahr 2025: Um die Folgen der hohen Inflation abzufangen, erhalten Neupensionisten einen so genannten Erhöhungsbetrag zu ihrer Pension. Dieser beträgt 4,5 % der Gesamtgutschrift 2023 geteilt durch 14.

    Arbeiten in der Pension: Beitragsfrei bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze, das bedeutet bis zu € 113 mehr netto pro Monat. 

    Geringfügigkeitsgrenze 2025: € 551,10 

     


    Pflegegeld


    Mit 1.1.2025 beträgt das Pflegegeld:

    • Stufe 1 – mehr als 65 Stunden: € 200,80
    • Stufe 2 – mehr als 95 Stunden: € 370,30
    • Stufe 3 – mehr als 120 Stunden: € 577,00
    • Stufe 4 – mehr als 160 Stunden: € 865,10
    • Stufe 5 – mehr als 180 Stunden: € 1.175,20
    • Stufe 6 – mehr als 180 Stunden und großer Betreuungsaufwand: € 1.641,10
    • Stufe 7 – mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten: € 2.156,60

    Förderung der 24-Stunden-Betreuung:
    • Bei Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 800
    • Bei Beschäftigung von zwei unselbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 1.600 

    Ein Zuschuss ist ab Pflegestufe 3 möglich, das Nettoeinkommen des Betreuten darf € 2.500 nicht übersteigen. 

    Angehörigenbonus:
    Personen, die einen nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 4 betreuen und deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen € 1.594,50 nicht übersteigt, haben Anspruch auf den Angehörigenbonus von monatlich € 130,80. 

     


    Ausgleichszulage


    Richtsätze 2025: 

    • Alleinstehende: € 1.273,99
    • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 2.009,85 Euro

    Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus:
    Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, wenn das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt, ein Ausgleichszulagenbonus oder ein Pensionsbonus:

    • Alleinstehende mit mind. 30 Jahren: max. € 1.386,20; Bonus von max. € 188,60
    • Alleinstehende mit mind. 40 Jahren: max. € 1.656,05; Bonus von max. € 481,00
    • Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit mind. 40 Jahren: max. € 2.235,34; Bonus von max. € 480,49

     


    Rezeptgebühren 


    Rezeptgebühr 2025 pro Packung: € 7,55

    Befreiung: Ausgleichzulagen-Bezieher sind automatisch befreit, ebenfalls, wer im laufenden Kalenderjahr bereits 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat.

    Befreiung mit Antrag – ­Richtwerte für das Netto­einkommen:
    • Alleinstehende: € 1.273,99
    • Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.465,09
    • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: € 2.009,85
    • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.311,33

     


    Handwerkerbonus 2025


    Gefördert werden 20 % der Arbeitskosten (netto) von Handwerkern im eigenen Zuhause. Die Obergrenze 2024 liegt bei € 2.000, 2025 bei € 1.500 pro Wohneinheit. Leistungen zwischen 1.3. und 31.12. 2024 können bis zum 28.2. 2025 eingereicht werden. Für Leistungen 2025 kann ab 1.3. eine Förderung beantragt werden.
    >>> www.handwerkerbonus.gv.at

     


    Neues Pfandsystem 2025


    Seit 1. Jänner muss für Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränke-Aludosen ein Pfand von 25 Cent gezahlt werden. Die Flasche oder Dose muss leer, unzerdrückt und mit lesbarem Etikett zurückgegeben werden. Gleichzeitig werden Leicht- und Metallverpackungen nun gemeinsam gesammelt (Gelber Sack/gelbe Tonne).

     


    Stromkostenbremse ausgelaufen


    Mit 31.12.2024 ist die Stromkostenbremse ausgelaufen, dh. man zahlt wieder den vollen vertraglich vereinbarten Strompreis. Auch die Elektrizitätsabgabe, die Erneuerbare-Förderkosten und die Netzentgelte steigen. Ein Tarifwechsel kann die Kosten reduzieren – einen Vergleich gibt es unter: www.e-control.at/tarifkalkulator

     


    OÖ Seniorenhilfe 


    Seniorenbundmitglieder, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Unterstützung erhalten: 

    • Alleinstehende: € 1.500
    • Ehepaare: € 2.200

    Nähere Infos unter Tel.: 0732/775311-716 oder E-Mail: seniorenhilfe@ooe-seniorenbund.at

     


    Sie haben Fragen?

    Sozial-Info 2025: Die jährliche Broschüre mit Informationen zu Pflege-, Pension-, Steuer-, Rechts- und Zuschussangelegenheiten kann ab sofort beim OÖ Seniorenbund unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at oder Tel.: 0732/775311-3 angefordert werden. Hier können Sie die Sozial-Info 2025 auch online durchblättern: Sozial-Info 2025

    Nehmen Sie außerdem auch gerne unser Beratungsangebot in Anspruch! Hier finden Sie die Übersicht der aktuellen Termine: Beratungsangebot 2025. Nähere Infos unter: Tel.: 0732/775311-3 oder per Mail unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at.


     

    Bildquelle: Viktor Kintop/Shutterstock.com

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    So kommen Sie zum Angehörigenbonus

    Hier erhalten Sie alle Informationen zum Angehörigenbonus für pflegende Angehörige, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten. Wer hat Anspruch und was muss man dafür tun?  Wer bekommt den Angehörigenbonus?…

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