Auch heuer sind mit dem Jahreswechsel einige Änderungen und Anpassungen geltend geworden – etwa bei den Pensionen oder beim Pflegegeld. Die wichtigsten Zahlen und Daten für 2026 in der Übersicht.
Pensionsanpassung
Erhöhung der Pensionen ab 1. Jänner 2026:
• bis € 2.500,00: 2,7 %
• ab € 2.500,01: Fixbetrag € 67,50
Im ersten Jahr nach Pensionsantritt bekommt man die halbe Erhöhung.
Neuerungen: Das Antrittsalter für die Korridorpension wird schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben. Die Altersteilzeit wird stufenweise von 5 auf 3 Jahre verkürzt. Gleichzeitig gibt es seit 1. Jänner die Teilpension. Die Arbeitszeit kann um 25 bis 75 % reduziert werden, dafür bekommt man neben dem Verdienst einen Teil der bis dahin angesparten Pension ausbezahlt.
Geringfügigkeitsgrenze 2026: € 551,10
Pflegegeld
Mit 1.1.2026 beträgt das Pflegegeld:
• Stufe 1 – mehr als 65 Stunden: € 206,20
• Stufe 2 – mehr als 95 Stunden: € 380,30
• Stufe 3 – mehr als 120 Stunden: € 592,60
• Stufe 4 – mehr als 160 Stunden: € 888,50
• Stufe 5 – mehr als 180 Stunden: € 1.206,90
• Stufe 6 – mehr als 180 Stunden und großer Betreuungsaufwand: € 1.685,40
• Stufe 7 – mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen der Extremitäten: € 2.214,80
Förderung der 24-Stunden-Betreuung:
• Bei Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 800
• Bei Beschäftigung von zwei unselbstständigen Betreuungskräften monatl. max. € 1.600
Ein Zuschuss ist ab Pflegestufe 3 möglich, das Nettoeinkommen des Betreuten darf € 2.500 nicht übersteigen.
Angehörigenbonus: Personen, die einen nahen Angehörigen mit mind. Pflegestufe 4 betreuen und deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen € 1.710,90 nicht übersteigt, haben Anspruch auf den Angehörigenbonus von monatlich € 134,30
Ausgleichszulage
Richtsätze 2026:
• Alleinstehende: € 1.308,39
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 2.064,12
Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus:
Unter bestimmten Voraussetzungen gebührt Personen, wenn das Gesamteinkommen den jeweiligen Grenzwert nicht übersteigt, ein Ausgleichszulagenbonus oder ein Pensionsbonus:
• Alleinstehende mit mind. 30 Jahren: max. € 1.423,63; Bonus von max. € 193,69
• Alleinstehende mit mind. 40 Jahren: max. € 1.700,76; Bonus von max. € 493,99
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit mind. 40 Jahren: max. € 2.295,69; Bonus von max. € 493,46
Rezeptgebühren
Rezeptgebühren
Rezeptgebühr 2026 pro Packung: € 7,55
Befreiung: Ausgleichzulagen-Bezieher sind automatisch befreit, ebenfalls, wer im laufenden Kalenderjahr bereits 2 % des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat.
Befreiung mit Antrag – Richtwerte für das Nettoeinkommen:
• Alleinstehende: € 1.308,39
• Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.504,65
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: € 2.064,12
• Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.373,74
Mindestkostenanteil für Heilbehelfe/Hilfsmittel
Heilbehelfe und Hilfsmittel: € 46,20
Sehbehelfe: € 138,60
Mieten und Energie
Mietpreisbremse: Liegt die Inflation über 3%, darf der übersteigende Teil im ungeregelten Bereich nur zur Hälfte weitergegeben werden. Im geregelten Bereich wird die Indexierung 2026 auf 1% und 2027 auf 2 % begrenzt, danach gilt dasselbe wie im ungeregelten Bereich.
Beim Strom wird ab 1. April ein Sozialtarif von 6 Cent/kWh bis zu 2.900 kWh eingeführt, dieser gilt für alle, die vom ORF-Beitrag befreit sind. Die Elektrizitätsabgabe wird 2026 temporär von 1,5 auf 0,1 Cent/kWh gesenkt.
Beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme ist eine Gesamtförderhöhe von bis zu € 11.400 möglich (Bund + Land). Auch die Aktion „Sauber Heizen für alle“ besteht weiter.
Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel
Ab Juli soll die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel halbiert werden. Mit dem Preisradar ist die Preisentwicklung bei Grundnahrungsmitteln nun online verfügbar: www.statistik.at/preisradar
Neu: Geräte-Retter-Prämie
Für die Reparatur von defekten Elektrogeräten für Haushalt und Freizeit wie Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Fernsehgerät, aber auch Computer und Geräte für die Krankenpflege gibt es eine Geräte-Retter-Prämie von 50 % der Kosten bis max. € 130 je Reparatur (Handys und E-Bikes werden nicht gefördert). Der Geräte-Retter-Bon kann auf www.geräte-retter-prämie.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Sollten Sie selbst keinen Internet-Zugang haben, fragen Sie beim Reparaturbetrieb.
Weitere Informationen, Geräte-Liste und Liste der Partnerbetriebe: www.geräte-retter-prämie.at
OÖ Seniorenhilfe
Seniorenbundmitglieder, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt, können in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Unterstützung erhalten:
• Alleinstehende: € 1.500
• Ehepaare: € 2.200
Infos unter 0732/775311-716 oder seniorenhilfe@ooe-seniorenbund.at
Sie haben Fragen?
Die jährliche Broschüre mit Informationen zu Pflege-, Pension-, Steuer-, Rechts- und Zuschussangelegenheiten kann ab sofort beim OÖ Seniorenbund unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at oder Tel.: 0732/775311-3 angefordert werden.
Nehmen Sie außerdem auch gerne unser Beratungsangebot in Anspruch. Hier finden Sie die Übersicht der aktuellen Termine: Beratungsangebot. Nähere Infos unter: Tel.: 0732/775311-3 oder per Mail unter ratgeben@ooe-seniorenbund.at.
