Gerade in finanziell schwierigen Situationen ist jeder Euro, der aufs Konto eingeht Goldes wert. Monatliche Gebühren können oft dazu führen, dass man mit dem Einkommen bald das Auslangen nicht mehr findet. In Österreich dürfen wir uns glücklich schätzen, dass mithilfe von Förderungen und Befreiungen dafür gesorgt wird, dass Rücksicht auf finanzielle Engpässe genommen wird.
Befreiung von Rezeptgebühren
Je älter man wird, desto mehr Medikamente nimmt man in der Regel zu sich. Während die vom Arzt verschriebenen Mittel unser körperliches Wohlbefinden heben, wird die Geldtasche von Seniorinnen und Senioren sehr beansprucht. Daher gibt es für Personen, deren Nettoeinkommen einen gewissen Betrag nicht übersteigt, die Möglichkeit der Rezeptgebühren-Befreiung.
Rezeptgebühren-Befreiung:
• alleinstehende Personen: monatlich € 1.000,48
• Zweipersonen-Haushalt: monatlich € 1.578,36
Rezeptgebühren-Befreiung für chronisch Kranke:
• alleinstehende Personen: monatlich € 1.150,55
• Zweipersonen-Haushalt: monatlich € 1.815,11
Befreiung der Rundfunkgebühr (GIS)
Um von der Rundfunkgebühr befreit zu werden, darf das Haushalts-Nettoeinkommen nach Abzug des Mietzinses (bei Eigenheim gibt es eine Pauschale von 140 €) einen gewissen Betrag nicht übersteigen:
• bei alleinstehenden Personen monatlich € 1.120,54
• bei einem Zweipersonen-Haushalt monatlich € 1.767,76
• bei jeder weiteren Person im Haushalt zusätzlich € 172,89
(Info: Pflegegelder, etc. sind nicht hineinzurechnen – außergewöhnliche Kosten wie 24-Stunden-Betreuung können geltend gemacht werden)
Heizkostenzuschuss
Die Heizkosten steigen in den kalten Wintermonaten stark an. Das Land Oberösterreich unterstützte Personen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, bisher mit 152 € pro Heizperiode. Da jedoch die Energiepreise stark angestiegen sind, hat das Sozialressort des Landes Oberösterreich mit Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer diesen Zuschuss nun um 15 Prozent auf 175 € erhöht.
• alleinstehende Personen: monatlich € 950
• Zweipersonen-Haushalt: monatlich € 1.500
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